Notfallnummer für Störungen
055 283 18 72
Tipps
Anschlussbeiträge
Bitte wenden Sie sich an unseren Kassier Konrad Zingg:
konrad.zingg@wasserversorgung-kaltbrunn.ch.
Hydranten
Wasserbezug ab Hydrant nur mit Bewilligung
Ein Wasserbezug ab Hydrant erfolgt nur mit Bewilligung der Wasserkorporation Kaltbrunn. Die Hydranten gehören nicht zum öffentlichen Wassernetz, sondern dienen dem Feuerschutz und daher gelten für sie besondere Bestimmungen.
Unerlaubter Wasserbezug ab Hydrant
Wer unerlaubterweise Wasser ab Hydrant bezieht, wird wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, zur Anzeige gebracht.
Die Behebung von Schäden bei unerlaubtem Wasserbezug ab Hydrant oder bei unsachgemässer Bedienung eines Hydranten gehen zu Lasten des Verursachers.
Was tun, wenn ich Wasser ab Hydrant beziehen möchte?
Ganz einfach: Rufen Sie uns an! Wenn immer möglich erteilen wir Ihnen eine Bewilligung zum Wasserbezug. Nach telefonischer Absprache erhalten Sie bei uns einen Wasserzähler mit Rückschlagventil und eine Anleitung, wie der betreffende Hydrant bedient wird. Gültig sind die aktuellen Wasserpreise. Beim Füllen von Schwimmbädern werden die Abwassergebühren zuhanden der Politische Gemeinde Kaltbrunn erhoben.
Hydranten freihalten
Im Brandfall bezieht die Feuerwehr das Löschwasser ab einem Hydranten. Damit dies möglich ist, müssen Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Löschfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Daher achten Liegenschaftsbesitzer mit einem Hydranten auf ihrer Parzelle auf folgende zwei Punkte:
- Im Umkreis von 50 cm um den Hydrant wird jeglicher Bewuchs entfernt.
- Material (z.B. Zäune), welches den Zugang zum Hydrant erschwert, wird entfernt.
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an unseren Anlagebetreuer Konrad Jud:
koni.jud@bluewin.ch.
Leitungsverlegung
Bitte wenden Sie sich an unseren Bauchef Viktor Rupf:
viktor.rupf@wasserversorgung-kaltbrunn.ch.
Störungen
Bei Auffälligkeiten (z.B. Geräusche), Störungen und Notfällen wenden Sie sich bitte an unseren Betriebsleiter Viktor Rupf:
viktor.rupf@wasserversorgung-kaltbrunn.ch.
Notfallnummer für Störungen: 055 283 18 72
Schwimmbad
Die Wasserkorporation empfiehlt, die Schwimmbäder mit den bestehenden Wasseranschlüssen zu füllen.
Wasseranschluss
Neubauten
Bei Neubauten ist frühzeitig vor Baubeginn ein Anschlussgesuch an die Wasserkorporation Kaltbrunn zu stellen, damit die geplante Zuleitung im Voraus geprüft werden kann. Ebenso muss die Leitung vor dem Eindecken durch ein Ingenieurbüro ausgemessen und zur Erfassung in den Plänen der Wasserkorporation gemeldet werden.
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, nach Erstellung des Rohbaus durch einen örtlichen Sanitär einen Wassermesser auf Kosten der Wasserkorporation einzubauen.
Die Bauherrschaft sendet das ausgefüllte Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen nach der Erteilung der Baubewilligung umgehend an den Präsidenten der Wasserkorporation.
Ohne Bewilligung ist es nicht erlaubt, Gebäude oder andere Verbraucher an das Verteilnetz der Wasserkorporation Kaltbrunn anzuschliessen.
Rückspeisung
Um ein Rückfliessen von Fremdwasser in das Trinkwassernetz zu verhindern, werden Wasseruhren mit Rückschlagventil verwendet.
Bei Entnahme von Bauwasser ab einem Gartenhahn muss ebenfalls ein Rückflussverhinderer montiert werden.
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an unseren Bauchef Viktor Rupf:
viktor.rupf@wasserversorgung-kaltbrunn.ch.