Gebührentarif
Der Verwaltungsrat der Wasserkorporation Kaltbrunn erlässt gestützt auf Art. 48, 49 und 51 des Wasserreglementes vom 1. Oktober 2011 folgenden Gebührentarif:
GRUNDGEBÜHR
ART. 1
Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 100.– je Wasserzähler oder, soweit keine Wasserzähler eingebaut sind, je Anschluss.
GEBÄUDEZUSCHLAG
ART. 2
Der jährliche Gebäudezuschlag beträgt 0.3 Promille des aufgewerteten Zeitwertes der Objekte gemäss Art. 47 und Art. 57 des Wasser-Reglementes.
KONSUMGEBÜHR
ART. 3
Die Konsumgebühr beträgt Fr. 1.– je bezogenem Kubikmeter Wasser.
AUFHEBUNG BISHERIGEN RECHTS
ART. 5
Der Gebührentarif vom 24. November 1986 wird aufgehoben.
VOLLZUGSBEGINN
ART. 6
Der Gebührentarif wird ab 1. Oktober 2011 angewendet. Vom Verwaltungsrat erlassen am 25. Mai 2011.