Gebührentarif

Der Verwaltungsrat der Wasserkorporation Kaltbrunn erlässt gestützt auf Art. 48, 49 und 51 des Wasserreglementes vom 1. Oktober 2011 folgenden Gebührentarif:

GRUNDGEBÜHR
ART. 1

Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 100.– je Wasserzähler oder, soweit keine Wasserzähler eingebaut sind, je Anschluss.

GEBÄUDEZUSCHLAG
ART. 2

Der jährliche Gebäudezuschlag beträgt 0.3 Promille des aufgewerteten Zeitwertes der Objekte gemäss Art. 47 und Art. 57 des Wasser-Reglementes.

KONSUMGEBÜHR
ART. 3

Die Konsumgebühr beträgt Fr. 1.– je bezogenem Kubikmeter Wasser.

AUFHEBUNG BISHERIGEN RECHTS
ART. 5

Der Gebührentarif vom 24. November 1986 wird aufgehoben.

VOLLZUGSBEGINN
ART. 6

Der Gebührentarif wird ab 1. Oktober 2011 angewendet. Vom Verwaltungsrat erlassen am 25. Mai 2011.